AGB
Unsere Lieferungen erfolgen zu nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung anerkannt werden, sofern uns nicht schriftlich anderslautende Bedingungen oder Vereinbarungen bestätigt wurden. Mündliche, anderslautende Bedingungen oder Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch uns rechtskräftig. Alle schriftlichen Bedingungen sind Bestandteile des Auftrages. Mit Auftragserteilung erkennt der Käufer diese Bedingungen an.

1. Preise
Für die Berechnung sind stets die jeweiligen am Tage der Lieferung geltenden Preise und Bedingungen maßgebend. Die Preise verstehen sich netto und freibleibend, zuzüglich der am Tage der Berechnung geltenden Mehrwertsteuer.

2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk, Mindestauftragshöhe € 800,-.Für Bestellungen unter € 800,- wird ein Mindermengenaufschlag von € 20,- erhoben.
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Der Versand erfolgt auf Risiko, Gefahr und Rechnung des Empfängers. Nicht auf Lager befindliche Artikel können durch ähnliche und gleichwertige Waren ersetzt werden.

3. Transport-Versicherung
Es besteht die Möglichkeit, dass wir für das Transport-Risiko eine Versicherung für Sie abschließen. Diese beträgt 2% des jeweiligen Rechnungs-Netto-Wertes, und wird auf der Rechnung ausgewiesen.

4. Verpackung
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich mit Verpackung. Die Art der
Verpackung bleibt uns überlassen. Umkartons, Postverpackungen etc. werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei Versand in Bahnbehälter geht die Behälter-Miete zu Lasten des Empfängers. Eine Rücknahme der Verpackung ist grundsätzlich nicht möglich.

5. Express- oder Eilversand
Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Empfängers

6. Lieferzeit
Die Lieferzeit gilt nur annähernd vereinbart. Sie gilt als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferzeit die Ware das Werk/Lager verlassen hat. Betriebsstörungen jeglicher Art(z.B. Rohstoffmangel, Streik, Importverzögerungen, Untergang der Ware, höhere Gewalt usw.) entbinden uns von der Einhaltung des Liefertermins. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Wird durch o.g. Umstände die Lieferung und Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Schadensansprüche können in keinem Fall hieraus gestellt werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden aus alten Forderungen werden wir der Lieferpflicht so lange enthoben, wie die Forderungen und die etwa entstehenden Kosten nicht ausgeglichen sind. In solchen Fällen sind wir berechtigt, die vereinbarten Zahlungsbedingungen außer Kraft zu setzen und alle offenen Beträge sofort nachzufordern. Für dann entstehende Lieferungen gilt Nachnahme oder Vorauskasse als nachträglich vereinbart. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

7. Zahlungsbedingungen
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, ohne dass es einer Mahnung bedarf, die üblichen Zinssätze der Kreditinstitute für Kreditgewährung in Höhe von mindestens 3% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Wechsel, Annahme vorbehalten, werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit gegen Erstattung aller Diskont-, Bank- und Einziehungsspesen angenommen. Die Annahme eines Wechsels gilt nicht als Barauszahlung.
Grundlage für alle Lieferungen ist die Kreditwürdigkeit des Käufers. Von
Käufern, mit denen noch keine laufende Geschäftsbeziehung besteht, wird das Einverständnis zur Lieferung per Nachnahme oder Vorauskasse vorausgesetzt, es sei denn, es werden uns Bank- u. Handelsreferenzen genannt, die die
Kreditwürdigkeit des Käufers nicht in Frage stellen.

8. Statistik
Die für den normalen Geschäftsablauf erforderlichen Daten dürfen bei uns zur Weiterverarbeitung gespeichert und ausgewertet werden.

9. Mängelrüge
Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach dem Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen.
Berechtigte Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Nicht erkennbare Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden die beim Käufer durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung entstehen.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei weitere Gewährleistungsansprüche ausge-
schlossen sind.
Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, wenn es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren. Bei gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.

10. Waren-Rücknahme
Eine Rücknahme bestellter und von uns ordnungsgemäß gelieferter Ware ist in keinem Fall möglich.

11. Eigentumsvorgehalt
Unsere Lieferung erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum der Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbedingungen getilgt wurden. Die Vorbehaltsware ist mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und sofort nach Übernahme auf Kosten des Käufers gegen Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Entstandene Versicherungsansprüche gelten hiermit bereits jetzt als an uns abgetreten. Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des Wertes unserer Waren zu dem des anderen Materials.
Sicherungsübereignung, Verpfändungen und Forderungsabtretungen dürfen nur mit unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung vorgenommen werden, dies gilt auch bei Export-Geschäften. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriff dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen. Pfändungen, die unsere Waren betreffen sollten, sind uns unverzüglich unter Vorlage des Pfändungsprotokolls mitzuteilen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, sofortige Aussonderung unserer Vorbehaltsware und deren Herausgabe an uns zu verlangen. Sind die Waren nicht mehr vorhanden, werden unsere befristeten Forderungen sofort fällig.
Die Firma Weihnachtsland GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihr nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl der Firma Weihnachtsland GmbH insofern freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

12. Erfüllungsort
Für die Lieferungen und Zahlungen: Rosenheim
Gerichtsstand für beide Teile ist Traunstein.

13. Salvatorische Klausel
Soweit eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.